Jugendmedienstaatsvertrag

Worum gehts hier bei JugendMedienStaatsVertrag.de

Eigentlich ist der Jugendschutz eine sinnvolle Sache. Kinder und heranwachsende Jugendliche müssen vor Gefahren geschützt werden. Doch wie schützt man am Sinnvollsten eine heranwachsende neue Generation an Mitbürgerinnen & Mitbürgern?

Die allseits bekannte Formel dazu heißt: Aufklärung und Bildung!

Regulierungen und gesetzliche Bestimmungen sollen im Idealfall dafür Sorge tragen dass die Urheber der potenziellen - für Kinder und Jugendliche unerwünschten - Inhalte zur Aufgabe gebracht werden. Das ist auch grundsätzlich sehr sinnvoll. Solche Inhalte sind beispielsweise linksradikal oder rechtsradikal, oder sind in der Erotikbranche zu finden. Sie werden auch von dort aus meistens veröffentlicht.

Die Probleme im digitalen Zeitalter liegen in der massiven Verfügbarkeit jedweder Inhalte - zu jeder Zeit und egal an welchem Ort. Egal ob so genannte "Killerspiele" oder nackte Brüste, alles ist zu jeder Zeit verfügbar.

In der digitalen Welt entstehen Gruppen auf Portalen die weitweit agieren, und vor Landesgrenzen keinen Halt machen. Regierungen jedoch arbeiten innerhalb der eigenen Landesgrenzen. Auf Deutschland und den Jugenmedienstaatsvertrag bezogen ist eine Verfolgung ausschliesslich bei ladungsfähigen deutschen Betreiberadressen möglich, und zumeist nur bei Angeboten mit der Top Level Domain (TLD) ".de".

Mit TLDs wie .com, .net, .org, .info ect. haben Betreiber viel mehr Möglichkeiten diesem rein deutschen Vorhaben auszuweichen. Dazu noch eine ausländische Adresse, und schon werden auf diese Weise die deutschen Behörden und auch der neue Jugenmedienstaatsvertrag ad absurdum geführt. Unsere Voraussage ist das auch genau das passieren wird. Die Erotikbranche hat es wieder einmal vorgemacht.

Wir haben einen Testanruf bei www.jugenschutz.net getätigt und uns über das Angebot www.youporn.com beschwert, da dieses Kindern und Jugendlichen komplett zugänglich ist. Die Antwort war wie zu erwarten: "Dafür sind wir nicht zuständig". Damit war der Fall für die Behörde in dieser Sekunde erledigt. Ja, es ist eine .com Domain und der Betreiber sitzt im Ausland, aber das Angebot steht unseren Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

"Quake" beispielsweise gilt in Deutschland als "Killerspiel" und darf deshalb nicht mehr angeboten werden. Neue Betreiber und Anbieter gehen dann einfach in das zumeist benachbarte europäische Ausland, und bieten diese Inhalte von dort aus in deutscher Sprache an. Das war es! Jetzt werden die Spiele von dort bezogen.

Mal abgesehen von entgangenen Steuereinnahmen - ein großer Posten in der Erotikbranche und Spielebranche - erreichen wir in Deutschland rein gar nichts mit diesen Maßnahmen. Erotikangebote und Erotikdomains lauten seit einiger Zeit auf .com, .net. ect. und werden gerne auf holländischen, osteuropäischen und amerikanischen Servern gehostet. Die Firmen sitzen dann zumeist auch dort. In der Folge gehen dort die Steuereinnahmen hin, und die Angebote welche von Deutschland aus über das Internet in deutscher Sprache angeboten werden bleiben gleich.

Unsere "Bündnisstaaten" machen bis heute keine Anstalten unserem deutschen Alleingang Folge zu leisten. Selbst in der so konservativen Schweiz ist so Einiges möglich was in Deutschland unter massiver Strafe steht.

In Deutschland haben wir den Föderalismus. Das bedeutet insbesondere dass die einzelnen Bundesländer eigenverantwortlich bestimmte Gesetze verabschieden können. Zusätzlich und teilweise übergreifend gibt es Bundesgesetze. Ausserdem ist Deutschland Mitglied in der europäischen Union. Das hat zur Folge dass EU-Recht vor Länder-Recht steht und grundsätzlich Vorrang hat. Ein weltweites Recht gibt es derzeit nicht. Sollte Jemand eine Klage gegen den Jugendmedienstaatsvertrag auf europäischer Ebene einreichen, hätte er höchstwahrscheinlich großen Erfolg. Billiger und weniger stressig ist es jedoch einfach das Angebot aus dem Ausland zu starten. Das dürfte der Grund sein warum noch Niemand Klage eingereicht hat.

Im Gegenzug gibt es im Internet multinational agierende Interessenverbände & Gruppen wie den Suchmaschinengiganten Google oder das soziale Netzwerk Facebook. Selbst wenn man es technisch realisieren könnte, dass es von Deutschen Rechnern nicht mehr erreichbar ist - Das Grundproblem bleibt. Nur wenn Aufklärung betrieben wird, ist es möglich Kinder und Jugendliche vor den Abgründen zu warnen.

Um so wichtiger ist es besonders das die Erziehungsberechtigten und deren Helfershelfer wie Lehrer, Erzieher und / oder Ausbilder bei den Kindern und Jugendlichen für einen umsichtigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Medienwelt Sorge tragen. Das geht nur über Aufklärung und Bildung, und nicht mit der Keule oder Rechtsverordnungen. Kinder und Jugendliche (aber auch Erwachsene) sehen das Internet heutzutage in einem vollkommen anderen Licht als unsere Politiker: nämlich als sozialen Raum. Und das ist es auch! Dieser soziale Raum birgt mindestens genauso viel Chancen wie Risiken. Willkommen im Jahre 2010. Deutschland und der JugendMedienStaatsvertrag werden das Internet nicht abschalten können. Das ist sehr sicher.

Wir stellen uns die Frage warum heute 18-Jährigen die Möglichkeit gegeben wird Auto zu fahren. Autos sind praktisch, machen mobil und sind aber auch gefährlich. Man benötigt einen Führerschein um Auto fahren zu dürfen. Wo ist der Unterschied zum Internet? Wahrscheinlich ist es die Mühe die es kostet unsere Kinder auf den Umgang mit dem Internet vorzubereiten.

Die aktuelle Problematik um den JugendMedienStaatsVertrag.de (JMStV) sieht vor dass ab dem 1 Januar 2011 alle Inhalte auf einer Webseite einer Altersverifikation unterzogen werden müssen.

Als Vorbild an dieser Stelle soll die "freiwillige Selbstkontrolle" (FSK) dienen. Dieses Vorbild klassifiziert die Inhalte nach folgenden Gliederungen:

FSK 0

FSK 0

Diese Inhalte sind unter Berücksichtigung des Jugendschutzes als §14 unbedenklich eingestuft

FSK 6

FSK 6

Diese Inhalte sind unter Berücksichtigung des Jugendschutzes §14 nur für Kinder und Jugendliche über 6 Jahren eingestuft

FSK 0

FSK 12

Diese Inhalte sind unter Berücksichtigung des Jugendschutzes §14 nur für Kinder und Jugendliche über 12 Jahren eingestuft

FSK 0

FSK 16

Diese Inhalte sind unter Berücksichtigung des Jugendschutzes §14 nur für Kinder und Jugendliche über 16 Jahren eingestuft

FSK 0

FSK 18

Diese Inhalte sind unter Berücksichtigung des Jugendschutzes §14 nur für Kinder und Jugendliche über 18 Jahren eingestuft

Doch was bedeutet das genau für Webmaster, Blogger & Co ?

 

Zu prüfen ist dabei jede einzelne Unterseite eines Internetauftritts. Das können bei grossen Foren schnell mal einige zehntausend Seiten werden. Wir wollten gerne wissen was es für ein Unternehmen wie beispielsweise dem Zeitungsverlag Heinrich Baur bedeutet seine Internetseite Chip.de richtig zu klassifizieren. Dazu haben wir eine Site Abfrage bei Google gemacht: Es verrät uns die "site:www.chip.de" Googleabfrage dass der Verlag ungefähr 2.570.000 einzelne Seiten zu verifizieren hat.

Dabei kann es sehr gut vorkommen dass gewisse Unterseiten dann technisch nur noch ab 22.00 Uhr online sein dürfen, Dank des "Sendeplatzberichts".

Es ist leider keine Lösung als Betreiber die komplette Internetseite mit FSK 18 zu verifizieren, um der Moleste unserer hochgeschätzten Behörden zu entgehen und sich weiterhin auf die Existenz zu konzentrieren, nämlich auf das eigentliche Onlinegeschäft. Mit FSK 18 gekennzeichnete Inhalte dürfen generell nur noch ab 22.00 Uhr online sein, eine technische Herausforderung sondergleichen. Je nach Branche werden z.B. die E-Commerce Geschäfte aber gerne zur Feierabendzeit von ca.17.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr abgewickelt. In der Erotikbranche mag das anders sein, aber der JugendMedienStaatsvertrag gilt für Jeden Webseitenbetreiber und für Jeden Inhalt, auch Schuhe oder Unterwäsche.

Wie schwierig die richtige Altersverifikation im Einzelnen ist berichtet auch der Arbeitskreis Zensur: „So einfach wie es sich der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag macht, war auch unser Praxistest. Die Nutzer sollten Inhalte im Netz nach Altersstufen, zum Beispiel mit 'Geeignet ab 12 Jahren', bewerten“, erläutert Alvar Freude das Experiment. „Die Auswertung von über 10.000 Einzelbewertungen ergab, dass fast 80% der Einstufungen falsch waren. Das verwundert nicht, sind doch nur wenige Internet-Nutzer Jugendschutz-Experten.“  Ein erheblicher Teil der Teilnehmer hielt einige Inhalte fälschlich für jüngere Kinder geeignet, und würde damit in der Praxis ordnungswidrig handeln."

Bei Heise.de ist bereits nachzulesen dass sich aus Protest schon viele Blogger dazu entschlossen haben pünklich zur Einführung am 01.01.2011 die betreffenden Informationsangebote offline zu stellen. Allen voran der beliebte Blog von dem sozialen Netzwerk SchülerVZ unter VZlog.de

Weitere Links zum selben Thema des JMStV:

 

Linktipps zu Informationsangeboten Aufklärung & Bildung:

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